Bahnnormen DB 918340 und EN 15085

Die Bahnnormen DB 918 340 und EN 15085 – Voraussetzungen und Bedeutung

 

Die Deutsche Bahn stellt zur Gewährleistung eines hohen Qualitätsstandards klar definierte technische Anforderungen an Zuliefererbetriebe, die Aufträge für das Unternehmen abwickeln möchten. Für Schweiß- und Beschichtungsbetriebe sind vor allem die Normen DIN EN 15085 und BN 918 340 von großer Bedeutung. Warum die beiden Normen insbesondere bei der Fertigung von Schaltschränken und Elektronikgehäusen für die Deutsche Bahn große Wichtigkeit besitzen lesen Sie hier:

Bei der Bahnnorm DB 918 340 handelt es sich um ein Regelwerk, das Qualitätsanforderungen bei der Pulverbeschichtung von Bauteilen aus den Werkstoffen Stahl und Aluminium definiert. Die Norm ist bei allen Arbeitsschritten anzuwenden, bei denen ein Bauteil für den Innen- oder Außenbereich von Schienenfahrzeugen pulverbeschichtet wird.

Die Norm DIN EN 15085 stellt ebenfalls ein notwendiges Kriterium für Zulassungen als Zuliefererbetrieb für die Deutsche Bahn dar und beschreibt die Qualitätsanforderungen beim Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen. Die Bahnnorm besteht aus insgesamt fünf Teilen und ist sowohl für die Herstellung als auch für die Instandsetzung von Bauteilen für die Eisenbahn gültig.

 

Bei der Entwicklung und Fertigung von Schaltschränken und Elektronikgehäusen aus Stahlblech, Edelstahl oder Aluminium für Schienenfahrzeuge der DB ist die Bahnzulassung gemäß beiden Normen unverzichtbar. Zu den typischen Komponenten gehören beispielsweise Gehäuse zur Aufnahme von Frequenzumrichtern für U-Bahnen oder Schweißbaugruppen für Gehäuse zur Aufnahme von Frequenzumrichtern.

Artikelübersicht

In diesem Artikel lesen Sie über:

  • Kurzinfo Bahnnorm DB 918 340
  • Kurzinfo Norm DIN EN 15085
  • Zertifizierung nach DIN EN 15085
  • Gehäuse und Schaltschränke nach DIN EN 15085
  • Schweißtechnische Bauweisenprüfung (STBP)
  • Prüfung gemäß der Bahnnorm BN 918 340
  • Zertifizierung der caleg-group

Die Zertifizierung gemäß DIN EN 15085

 

Die Normen EN 15085-1 bis -5 wurden zum 01. April 2008 vom Eisenbahn Bundesamt (EBA) als anerkannte Regeln der Technik eingeführt. Das fünfteilige Regelwerk ist von Unternehmen, die Schweißarbeiten in der Neufertigung oder der Instandhaltung von Schienenfahrzeugen durchführen möchten, zu erfüllen. Der Nachweis der Bahnnormen ist zu führen, indem eine vom EBA zugelassenen Zertifizierungsstelle die technischen und personellen Voraussetzungen prüft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Zertifizierung gemäß ISO 3834-2 oder -3 nicht die Erfüllung der EN 15085 ersetzt. Um die entsprechenden Zertifikate zu erlangen, stellt der Schweißbetrieb einen Antrag bei einer zugelassenen Hersteller-Zertifizierungsstelle.

 

Inhaltlich setzt sich die Bahnnorm EN 15085 aus den folgenden fünf Teilen zusammen:

 

Teil 1: Allgemeines

Teil 2: Qualitätsanforderungen und Zertifizierung von Schweißbetrieben

Teil 3: Konstruktionsvorgaben

Teil 4: Fertigungsanforderungen

Teil 5: Prüfung und Dokumentation

 

Für die Bahnzulassung ist vor allem der zweite Teil der Norm entscheidend, da er sich mit den technischen Qualitätsanforderungen an Schweißbetriebe auseinandersetzt. Dieser Teil definiert zudem die für den Zuliefererbetrieb wichtigen vier Zertifizierungsstufen, die zur Klassifizierung von Schweißbetrieben herangezogen werden.

 

Die Zertifizierungsstufe CL 1 stellt die höchsten Anforderungen an das schweißende Unternehmen und schließt die untergeordneten Stufen CL 2 bis CL 4 automatisch mit ein. Die Stufe gilt für Schweißbetriebe, die Schienenfahrzeuge herstellen oder Bauteile solcher Fahrzeuge mit geschweißten Verbindungen der Nahtgüteklassen CP A bis CP D herstellen. Die Zulassungen gemäß Stufe CL 1 sind dadurch insbesondere erforderlich, um sicherheitsrelevante Fahrzeuge oder Komponenten schweißen zu dürfen. Dazu gehören unter anderem das Drehgestell, das Untergestell sowie der gesamte Fahrzeugaufbau.

 

Zur Herstellung von Schweißnähten der Güteklassen CP C2 bis CP D ist bereits die Zertifizierungsstufe CL 2 ausreichend. Die Stufe CL 2 berechtigt beispielsweise zum Schweißen von Fahrzeugteilen wie Zug- und Stoßeinrichtungen, der Bremsausrüstung, Tragrahmen für schwere Komponenten oder Schwingungsdämpfer und deren Anbindung. Darüber hinaus können auch zahlreiche Bauteile des Innenausbaus wie etwa Wände, Türen, Verkleidungen, WC-Komponenten oder Wasserbehälter geschweißt werden.

 

Die Stufe C3 genügt den Anforderungen bei Schweißverbindungen der Güteklasse CP D, während die Stufe C4 für Betriebe gilt, die Railway Schienenfahrzeuge nicht selbst schweißen, sondern konstruieren oder einkaufen.

 

Hinsichtlich der Werkstoffe gilt die Norm DIN EN 15085 für alle Metalle, die bei der Herstellung oder Instandhaltung von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen verwendet werden. Dazu gehören beispielsweise Aluminium oder Stahl.

EN15085-2-CL1

Gehäuse und Schaltschränke gemäß EN 15085-2

 

Der Bau von Gehäusen und Schaltschränken für die Bahntechnik erfordert gemäß der Norm EN 15085-2 den anspruchsvollen Geltungsbereich CL 1. Da es sich bei den genannten Baugruppen um sicherheitsrelevante Komponenten handelt, sind die Qualitätsanforderungen der Deutschen Bahn entsprechend hoch.

 

Lieferanten mit einer entsprechenden Bahnzulassung verfügen über Zertifikate, in denen die unterschiedlichen Schweißprozesse mit den zugehörigen Werkstoffgruppen definiert sind. Darüber hinaus werden die jeweiligen Abmessungen der zu schweißenden Bauteile definiert. Die Schweißprozesse werden auf dem Zertifikat gemäß der DIN EN ISO 4063 aufgelistet, während die Werkstoffgruppen sich an der CEN ISO/TR 156058 orientieren.

 

Darüber hinaus ist für die Fertigung der Elektronikgehäuse und Schaltschränke eine verantwortliche Schweißaufsichtsperson sowie ein gleichberechtigter Vertreter auf dem Zertifikat vermerkt.

Unterfluhrgehäuse

Die Schweißtechnische Bauweisenprüfung der Deutschen Bahn

 

Die Schweißtechnische Bauweisenprüfung (STBP) stellt den erforderlichen Nachweis über die Einhaltung der konstruktiven Vorgaben und der entsprechenden Umsetzung im Rahmen der schweißtechnischen Fertigung dar. Auftragnehmer der Deutschen Bahn müssen dieses Element der Qualitätssicherung sowohl beim Neubau von als auch bei der Beschaffung von Ersatzteilen nachweisen. Die STBP besteht aus zwei Teilen, von denen sich die erste mit der schweißtechnischen Konstruktionsprüfung und die zweite mit der schweißtechnischen Fertigungsprüfung beschäftigt.

 

Teil 1 wird entweder direkt von der DB Systemtechnik durchgeführt oder über eine dritte Partei beauftragt. Dabei sind vom herstellenden Unternehmen die in der Norm EN 15085-3 definierten Konstruktionsunterlagen in bereits geprüfter Form vorzulegen. Die Zeichnungen müssen dabei auch eine detaillierte Auflistung aller verwendeten Werkstoffe enthalten. Das Ablaufschema der STBP ist in der Richtlinie der Deutschen Bahn 951.0010 definiert.

 

Teil 2 dient der schweißtechnischen Fertigungsprüfung und verlangt vom Auftragnehmer unter anderem eine Auflistung aller zu schweißenden Bauteile, Komponenten und Baugruppen mit den entsprechenden Zeichnungsnummern sowie die Fahrzeug-Baureihe beziehungsweise die Projektbezeichnung.

Die Bahnnorm BN 918 340

 

Bauteile im Innen- und Außenbereich von Schienenfahrzeugen werden häufig pulverbeschichtet, um dem Werkstoff die gewünschten technischen Eigenschaften zu verleihen. Im Wesentlichen dient das Beschichtungsverfahren der Sicherstellung einer bestimmten Widerstandsfähigkeit und Lebensdauer.

 

Um die Qualitätsanforderungen an die Pulverbeschichtung zu erfüllen, wird das verwendete Beschichtungssystem einer Prüfung gemäß der Bahnnorm BN 918 340 unterzogen. Dabei wird im Rahmen genormter Tests geprüft, wie die pulverbeschichteten Bauteile auf typische Belastungen reagieren, die im Bahnbetrieb auftreten können. Typischerweise werden beispielsweise Gitterschnitttests, Kugelschlagprüfungen, Kondenswassertests oder Salzsprühtests durchgeführt, um die Widerstandsfähigkeit der Beschichtung nachzuweisen. Auch die Prüfung der Reinigungsmittelbeständigkeit ist Teil des Verfahrens.

 

Die technischen Anforderungen an die Pulverbeschichtung von Bauteilen aus Stahl und Aluminium werden im Kapitel 5 “Anforderungen” definiert. Im Wesentlichen definiert die Bahnnorm Anforderungen in Bezug auf die Oberflächenvorbehandlung, die Beschaffenheit der Pulverbeschichtung sowie die Verpackung der Bauteile.

 

Die Oberflächenvorbereitung dient der Erzielung einer einwandfreien Beschichtung, als Verfahren kommt hier unter anderem die Eisenphosphatisierung infrage. Die Eisenphosphatisierung wird nach der Entfettung des Bauteils zur Optimierung der Haftfestigkeit und zur Verbesserung des Korrosionsschutzes eingesetzt. Dank der mikropillaren Schichtstruktur erlaubt die Phosphatschicht eine sehr gute Haftung der weiteren Schichten.

 

In Bezug auf die Beschaffenheit der Pulverbeschichtung selbst ist vorgeschrieben, dass die Oberfläche eben und glatt sein muss. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass keine Fehler wie Poren oder Blasen erkennbar sind und bestimmte, in einer beiliegenden Tabelle definierten  technischen Kennwerte erfüllt werden. Alle Bauteile, die im Rahmen der Pulverbeschichtung behandelt wurden, sind zudem sicher zu verpacken.

 

Das Kapitel 6 der Bahnnorm BN 918 340 bezieht sich auf die Qualifikation und die Qualitätssicherung. Dabei werden insbesondere Richtlinien hinsichtlich der Produktqualifikation und der der Erstmusterprüfung definiert sowie qualitätssichernde Maßnahmen der laufenden Lieferung beschrieben. Auch die jeweils anzuwendenden Prüfverfahren sind Bestandteil des Kapitels.

DBS918340

Bahnzertifikate caleg-group

Die caleg-group produziert Gehäuse und Schaltschränke gemäß den verschiedensten internationalen Normen und Zertifizierungen. Einen Überblick finden Sie hier:

caleg-group Normen und Zertifikate

Die caleg-group ist nach den Bahnnormen DB 918 340 und DIN EN 15085-2 CL1 zertifiziert. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

Herr Uwe Krönert

caleg Schrank und Gehäusebau GmbH

Gahlener Weg 15

D-03205 Calau

Phone +49 340 250 88 345

Mail uwe.kroenert(at)caleg-group.de